ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich 1.1. Alle Aufträge werden aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen angenommen bzw. ausgeführt, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen gelten. Durch Erteilung von Aufträgen erkennen die Besteller diese Lieferbedingungen ausdrücklich an. 1.2. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 2. Angebote und Aufträge 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verbindlich ist der Auftrag für uns erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 2.2 Unsere Angebote verstehen sich exklusive Verpackungs-, Versand-, Druck- und Drucknebenkosten sowie Versicherung und ARA-Abgabe, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 2.3 Für Aufträge mit Veredelung (Druck, Stick, Gravur etc.) sind Logo und/oder Text Bestandteil der Auftragsbestätigung bzw. der separaten Druckfreigabe. Gegen Textfehler muss der Auftraggeber sofort nach Eingang der Bestätigung Einspruch erheben. Die Verantwortung für nicht rechtzeitig reklamierte Fehler geht an den Auftraggeber über. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. 3. Preise, Gestaltungskosten und Abweichungen 3.1. Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Übrigen gilt Ziffer 2.2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3.2. In den Preisen sind keine Gestaltungskosten enthalten. Die Kosten für Gestaltungsvorschläge, Entwürfe etc. sind vor Auftragsvergabe mit uns zu vereinbaren. Wir behalten uns vor, Gestaltungs- und Entwurfskosten in Rechnung zu stellen. 3.3. Den Preisen werden die gültigen Zolltarifsätze, Importsteuern, Devisenkurse und Frachtraten zugrundegelegt. Eine Änderung derselben bedingt auch eine Änderung der angeführten Preise. 3.4. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. sind vorbehalten. Bei Sonderfertigungen können Reklamationen nach der Produktionsfreigabe nicht berücksichtigt werden. 3.5. Wir sind berechtigt, bei veredelter Ware produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Mindermengen von 10 % zu liefern und entsprechend zu berechnen. Mehr- oder Mindermengen sind technisch bedingt und geben dem Käufer kein Recht auf Nacherfüllung oder kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 4. Lieferzeit 4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Fixtermine werden nicht vereinbart. 4.2 Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt im eigenen Betrieb oder fremden, von dem die Herstellung abhängig ist, Mangel an 4.3 Roh - und Hilfsstoffe, auch Verkehrshindernisse, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Ist der Verkäufer mit der Lieferung im Verzug, so muss der Käufer eine angemessene Nachlieferungsfrist gewähren. 5. Gefahrenübergang Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Etwaige Transportschäden können nur beim Lieferer (Post, Bahn, Spediteur usw.) geltend gemacht werden. 6. Patente und andere Schutzrechte Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass wir, sollten wir Artikel nach Zeichnung oder Originalmustern des Bestellers anfertigen, für keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, haften. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollten, uns schad- und klaglos zu halten und uns jeden daraus erwachsenen Schaden voll zu vergüten. 7. Reklamationen und verderbliche Waren 7.1. Reklamationen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Bei Beanstandungen muss der Käufer mindestens 10 % der Ware aus der beanstandeten Lieferung vorlegen. Mängel eines Teiles berechtigen nicht zu Beanstandungen der ganzen Lieferung. Wir haben in jedem Fall das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 7.2. Für Mängel, die auf die Verderblichkeit der Ware zurückzuführen sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche entsprechend der Haltbarkeitsdauer der Produkte. 8. Eigentumsvorbehalt und Zahlungen 8.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 8.2. Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach dem Ausstellungsdatum netto ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden 5 % über den bankmäßigen Zinsen in Anrechnung gebracht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Lieferungen und Zahlungen für beide Vertragspartner Krems. 8.3. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Abtretungen von Forderungen des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen. 9. Salvatorianische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Impressum nach E-Commerce-Gesetz (ECG)